Schutz des Sportbootes bei Haftpflicht und Kaskoschäden

Bootsversicherung, wichtige Versicherungen für Ihren Schutz als Bootseigner, Bootsnutzer

Bootsversicherung steht als Überbegriff für eine Vielzahl an Versicherungslösungen für die Eigner von Yachten, Motorbooten und Segelbooten.

  • Sportboot-Haftpflichtversicherung
    Fügen Sie mit dem Sportboot anderen einen Schaden zu (Personenschaden, Sachschaden), greift die Bootshaftpflicht
  • Sportboot-Kaskoversicherung
    Sie deckt Schäden am eigenen Sportboot bei Ereignissen wie Diebstahl, Brand, Untergang oder Zusammenstoß. Sie können zwischen Vollkasko und Teilkasko wählen.

Mit einer guten Bootsversicherung sind so gut wie alle Risiken aus der Bootsnutzung abgesichert. Wenn es darauf ankommt, sogar in Millionenhöhe. Bei Bedarf ist der Schutz im Bereich Rechtsschutz für Bootseigner und durch eine Insassen-Unfallversicherung erweiterbar. Durch Assistance-Leistungen bieten viele Bootsversicherer Rat, Hilfe und Unterstützung im Schadensfall und Notfällen auf dem Wasser.

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Bootshaftpflicht (Sportboot-Haftpflichtversicherung)

Die Stimmung an Bord ist gut, dann gibt es Schreie an Deck. Holz splittert, Segel reißen durch den Zusammenstoß mit einer anderen Yacht. Werden in so einer Situation Menschen verletzt, entstehen schnell Kosten von mehreren 10.000 EUR. Hinzu kommt der Schaden an der fremden Yacht. Dies alles ist im Rahmen der Sportboot-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ist ein Schaden vom Bootsnutzer/ Bootseigner nicht zu verantworten, dann wehrt der Versicherer diesen unberechtigten Anspruch ab.

In diesen typischen Fällen leistet die Sportboot-Haftpflichtversicherung (Auszüge)

  • Verletzung von Personen
  • Beschädigung einer fremden Yacht (Kollision)
  • Beschädigung von Anlagen wie Stegen, Liegeplätzen, Schleusen, Winterlager
  • Umweltschäden (Gewässerverschmutzung durch Treibstoff, Öl)
  • Unfälle durch den Bootstrailer (Trailer für Sportzwecke)


Sportboot-Kaskoversicherung (Bootskasko)

Bei der Bootskasko bieten die Bootsversicherer im Regelfall eine Allgefahrendeckung an, infolgedessen sind alle vorstellbaren Schadensursachen bis auf wenige Ausnahmen versichert. Hinzu kommen die möglichen Kosten für Bergung, Wrackbeseitigung.

Welche Werte umfasst die Bootsversicherung (Sportboot-Vollkaskoversicherung)?
Maßgeblich ist der Wert des Sportbootes (Neuwert/ Zeitwert) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Dafür bezahlt der Bootseigner dem Bootsversicherer die Kaskoprämie. Im Schadensfall soll er deshalb nicht schlechter gestellt werden. Diese Regelung fällt dann unter den Begriff „Feste Taxe“. Gute Tarife verzichten im Schadensfall auf Abzüge „Neu für Alt“.

Als so genannte Allgefahrendeckung besteht ein größtmöglicher Leistungsumfang, sogar unbekannte Gefahren sind abgedeckt.

In diesen typischen Fällen leistet die Sportboot-Vollkaskoversicherung

  • Zusammenstoß, Kollision mit anderen Wasserfahrzeugen (Schaden an der eigenen Yacht)
  • Untergang, Totalverlust
  • Diebstahl des ganzen Bootes oder Teilen, z.B. Außenborder
  • Kollision mit Stegen, Hafenanlagen, Schleusen
  • Schäden durch Sturm, Orkan
  • Mastbruch
  • Grundberührung
  • Brand, Explosion
  • Einbruch, Diebstahl, Vandalismus
  • Transportunfall mit dem Bootstrailer

Sportboot-Teilkaskoversicherung

Mit der Sportboot-Teilkaskoversicherung, vielfach auch Basisschutz genannt, bietet sich eine preiswerte Alternative zur Vollkasko an. Im Gegensatz zur Vollkasko sind nicht alle möglichen Schadensursachen mit abgedeckt. Geleistet wird dann nur bei Totalverlust, also wenn das Sportboot komplett gestohlen oder beschädigt wird. Somit ist ein Teildiebstahl, wie z.B. des Außenborders ausdrücklich nicht versichert. Kollidieren mit festen oder schwimmenden Gegenständen, an Land und zu Wasser, zählt ebenfalls nicht zum Schutz. Trotzdem kann eine Teilkasko/ Basisdeckung eine Alternative sein.

In einigen Fällen leistet die Bootskaskoversicherung üblicherweise nicht bzw. die Leistung ist eingeschränkt

Ob und wie solche Fälle eintreten, das ist mitunter eine Frage der Versicherungsbedingungen und der Tarifaussagen.

  • Bei nicht versicherter Nutzung, z.B. gewerbliche Vercharterung
  • Grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Nutzung des Sportbootes außerhalb des vereinbarten Fahrtengebietes
  • Normale Abnutzungsschäden, Kratzer

Woher kommt der Begriff Bootsversicherer?

Bei den Versicherungsgesellschaften ist die Sportbootversicherung im Bereich Transportversicherung angesiedelt. Der Begriff „Bootsversicherer“ beschreibt Unternehmen, welche die oben genannten Versicherungssparten anbietet. Gleichzeitig treten am Markt auch so genannte Assekuradeure auf, das sind Mehrfachvertreter, die mit besonderen Vollmachten des Versicherers ausgestattet sind und besondere Versicherungskonzepte entwickelt haben.
Als Endkunde bekommen Sie die Bootsversicherung über ganz unterschiedliche Vertriebswege, über gebundene und ungebundene Versicherungsvermittler.